Hundeschule 
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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Hundeschule Campus Canum

1 GRUNDLAGE & GELTUNG 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Erziehung von Hunden und deren Halter/Führer, Dienstleistungen im Bereich therapeutische Massnahmen, Durchführung und Organisation von Seminaren im Bereich Hundeausbildung sowie Durchführung und Organisation von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Events, von (nachfolgend HSCC) an den Teilnehmer/Kunden im Rahmen eines Vertrags oder mehrerer Verträge.

Andere Allgemeine Vertragsbedingungen, auf die der Teilnehmer/Kunde in Erklärungen, namentlich Aufträgen, Angebote hinweist, sind nur dann gültig, wenn

HSCC sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Sie gelten in diesem Fall nur für das jeweilige Einzelgeschäft.

2 ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS 

Alle Angebote der HSCC werden im Internet (www.campuscanum.ch) ausgeschrieben. Anmeldungen müssen mittels der Web-Seite per Online-Formular getätigt werden. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen akzeptiert, vielmehr gilt lediglich die Online-Anmeldung für Veranstaltungen sowie der Abschluss eines schriftlichen Einzelvertrages.

a) HSCC Teilnehmer/Kunde erhält das die dafür notwendigen Bankdaten im Bestätigungsschreiben (Bank Transaktionsgebühren gehen zu Lasten vom Teilnehmer/Kunden). Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsverhältnis dar.

b) Nach Eingang der Anmeldung oder Unterschrift eines Einzelvertrages erhält der Teilnehmer/Kunde per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

c) Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit einer Kommunikation per E-Mail einverstanden.

d) Die Anmeldung gilt - sofern nicht anders angegeben - für je ein Team bestehend aus einem Teilnehmer und einem Hund. Die Teilnahme von weiteren Begleitpersonen oder weiteren Hunden ist nur mit Zustimmung von HSCC zulässig und ist bei der Anmeldung, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, unter Mitteilung von Name und Adresse der Begleitperson anzuzeigen. Der Teilnehmer/Kunde muss bei Anmeldung volljährig sein.

e) Die Leistung von HSCC umfasst eine Ausbildung gemäss der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite von HSCC. Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung aufgeführt.

3 ZAHLUNG DER TEILNAHMEGEBÜHREN 

Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühren fällig. Die Zahlung erfolgt sofort und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung nach Absprache mit HSCC zu einem anderen, festgelegten Termin erfolgen.

10ner Abos sind auf 6 Monate beschränkt und werden nicht zurück erstattet. Diese können nur in Absprache mit der HSCC  wegen Krankheit , Unfall etc. Verlängert werden.

4 TEILNEHMER 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. HSCC behält sich das Recht vor, Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops und Trainingsgruppen-Termine zu stornieren bzw. zu verschieben. Die Teilnehmerzahl an allen Veranstaltungen von HSCC ist beschränkt.

5 LEISTUNGSSTÄRKE, EINTEILUNG ,KURS- UND TRAININGSGRUPPEN 

a) Allgemein Die Beurteilung der Leistungsstärke der Seminar-, Workshop-, Kurs- und Trainingsgruppenteilnehmer obliegt den Instruktoren/Referenten von HSCC.

b) Zulassung Kurse & Seminare

Über die Zulassung und Einteilung zu Veranstaltungen in höheren Leistungsklassen entscheiden die Instruktoren von HSCC. Teilnehmer, die nicht bei HSCC trainieren, müssen einen Nachweis Ihrer Leistungsstärke erbringen. Im Zweifelsfall behält sich HSCC vor, dass externe Teilnehmer zur Feststellung ihrer Leistungsstärke eine kostenpflichtige Trainingseinheit absolvieren müssen.

c) Kurs-, Trainingsgruppen

Die Kurs- und Trainingsgruppen von HSCC sind in unterschiedlichen Leistungsstärken organisiert, deren Einteilung den Instruktoren von HSCC überlassen bleibt. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers/Kunden, in einer bestimmten Leistungsgruppe teilzunehmen. Teams, die nicht bei HSCC an einem Einsteiger-/Anfängerkurs teilnehmen, haben mindestens ein kostenpflichtiges Test-Training zur Feststellung der Leistungsklasse zu absolvieren.

6 GESUNDHEIT DER HUNDE / IMPFSCHUTZ 

Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Der Teilnehmer/Kunden versichern, dass deren Hunde frei von ansteckenden Krankheiten sind und über den vollen Impfschutz (inkl. Tollwut) verfügen. Über die Läufigkeit von Hündinnen ist die Kursleitung vor der Veranstaltung zu informieren. In diesem Fall entscheiden HSCC bzw. der Instruktor über eine weitere Teilnahme des Hundes. Erkrankt ein Hund kurz vor oder während einer Veranstaltung akut, ist unverzüglich mit HSCC oder dem Instruktor Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen, um eine Ansteckung andere Hunde zu vermeiden

7 HAFTUNG UND VERSICHERUNG 

Die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko d.h. der Versicherungsschutz ist Sache jedes Einzelnen. Wir machen Sie deshalb ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen müssen.

Der Teilnehmer/Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. HSCC bzw. der Instruktor/Referent übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Personen, Begleitpersonen und deren Hunde entstehen.

HSCC übernimmt keine Haftung gegenüber externen Veranstaltern an denen HSCC oder deren Instruktoren Ihre Tätigkeit als Trainer/Instruktoren/Referenten ausüben.

Eine Haftung der Instruktoren/Referenten von HSCC wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Teilnehmer/Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Instruktors/Referenten handelt. Eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Im Falle von höherer Gewalt übernimmt HSCC keine Haftung für allenfalls entstandene Ausgaben/Unkosten.

Um unvorhergesehene Vorkommnisse finanziell abzudecken, empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

8 KUPIERTE HUNDE / TIERSCHUTZ 

Kupierte Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer/Kunde kann die medizinische Indikation dafür nachweisen.

Alle Teilnehmer/Kunden verpflichten sich Ihre Hunde Tierschutz gerecht zu behandeln und betreuen. Wiederhandeln kann den Ausschluss an der Veranstaltung zur Folge haben. HSCC orientiert sich diesbezüglich am Schweizerischen Tierschutzgesetz TSchG vom 1.8.2008

9 AUSRÜSTUNG

Bei der Veranstaltungen und Kursen ist festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung zu tragen. Leine, Geschirr und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer/Kunden zu überprüfen.

10 DAUER DER EINZELNEN VERANSTALTUNGSTAGE und Stunden, VERSÄUMNIS 

Die Dauer der Privat oder Gruppenstunde von HSCC wird auf 45 Min. festgelegt

Die Dauer der Seminare sind in der Ausschreibung ersichtlich.

Der Instruktor bestimmt die Dauer der einzelnen Veranstaltungstage. Diese ist abhängig von der Teilnehmerzahl, der physischen und psychischen Verfassung der Hunde und des allgemeinen Fortschritts der Teilnehmer.

Der Instruktor/Referent kann zum Wohl des Hundes weitere Übungseinheiten untersagen und eine Ruhepause verordnen.

Verspätungen eines Teilnehmers/Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Teilnehmer/Kunde hat keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Stunden oder Verminderung der Teilnahmegebühr.

11 RÜCKTRITT VOM VERTRAG SEITENS DES TEILNEHMER/KUNDEN für Seminare

a) Der Teilnehmer/Kunde kann zu jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung per Einschreiben gegenüber HSCC vom Vertrag zurücktreten. Durch Fernbleiben ohne schriftliche Abmeldung werden die vollen Kosten der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

b) Für einen Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung gemäss Abs. a) werden folgende Stornokosten, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei HSCC, fällig:

 bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr

 bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Teilnahmegebühr

 bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40% der Teilnahmegebühr

 bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr

 weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: volle Teilnahmegebühr ist zu zahlen, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 bzw. Euro 41.00 an.

Falls eine Veranstaltung vom Teilnehmer/Kunden vorzeitig beendet wird, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

c) Erkrankt ein Teilnehmer oder sein Hund vor der Veranstaltung, so dass eine Teilnahme nicht möglich ist und legt er darüber eine ärztliche bzw. tierärztliche Bescheinigung vor, so wird er automatisch für den nächst möglichen, gleichwertigen Kurs angemeldet. Alternativ kann der Teilnehmer/Kunde durch erbringen eines Ersatzteilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall in voller Höhe abzgl. einer Bearbeitungsgebühr nach Abs. b) zurückerstattet.

12 RÜCKTRITT VOM VERTRAG / ÄNDERUNG DER VERANSTALTUNG SEITENS HSCC 

a) HSCC hat das Recht, ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Teilnehmer/Kunde sich vertragswidrig und/oder tierschutzwidrig verhält, Dritte und/oder Hunde gefährdet, und/oder kein ausreichender Versicherungs- oder Impfschutz besteht.

b) Die Veranstaltungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt.

c) Im Falle von höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschoben. Ein Anspruch gegenüber HSCC auf entstandene Unkosten besteht nicht.

d) Sollte sich der Treffpunkt am Veranstaltungsort oder die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns ändern, wird HSCC dies dem Teilnehmer/Kunden rechtzeitig mitteilen.

e) HSCC hat das Recht, die Veranstaltung zu verschieben oder vollständig abzusagen, für den Fall dass:

 nicht genügend Anmeldungen vorliegen, wobei dem Teilnehmer/Kunde dies bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist, oder

 wenn der Instruktor zum Veranstaltungstermin erkrankt oder anderweitig verhindert ist.

HSCC wird sich in diesen Fällen um einen Nachholtermin oder einen anderen Instruktor bemühen. Wird die Veranstaltung trotz zu geringer Teilnehmer/Kundezahl durchgeführt, behält sich HSCC vor, die Veranstaltungsdauer angemessen zu kürzen.

f) Etwaige Stornokosten Dritter, die dem Teilnehmer/Kunden durch einen eventuellen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen (z.B. für bereits verauslagte Kosten wie Hotel, Flug etc.) werden von HSCC nicht ersetzt, es sei denn, HSCC hat den Rücktritt oder die Verschiebung des Termins schuldhaft verursacht.

13 AUSSCHLUSS EINER ERFOLG GARANTIE 

HSCC übernimmt keine Erfolg Garantie der im Rahmen der Veranstaltung vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und dessen teilnehmenden Hund abhängig ist.

14 URHEBERRECHT 

Das Urheberrecht an von HSCC erstellten Veranstaltungsunterlagen, Videos, Bildern, Texten etc. verbleibt bei HSCC. Materialien jeglicher Form, die während der Veranstaltung von HSCC zur Verfügung gestellt werden, dürfen - auch auszugsweise und in bearbeiteter Form - nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von HSCC vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Ton- oder Videomitschnitte von Veranstaltungen sind nur mit Genehmigung von HSCC zulässig.

15 DATENSCHUTZ 

Beim Umgang mit Daten hält sich HSCC an die geltende Schweizer Gesetzgebung. HSCC erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Leistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Teilnehmer/Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich über den Datenschutzhinweis auf der Internetseite von HSCC informiert worden. Der Teilnehmer/Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Der Teilnehmer/Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten wie Name und Kontaktdaten auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für die anderen Teilnehmer einsehbar angezeigt werden dürfen. Er kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

16 WEITERE BESTIMMUNGEN 

Die Verträge (einschliesslich dieser AGB) ersetzen jeweils alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand der jeweiligen Verträge, es sei denn, es wird in den jeweiligen Verträgen ausdrücklich auf diese verwiesen. Dies gilt auch für Vorträge, Kurse, Seminare, Events oder sonstige Angebote.

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien, eines oder mehrere Verträge und aller Einzelverträge wird ausschliesslich der Sitz von HSCC vereinbart. HSCC darf den Teilnehmer/Kunden jedoch auch an dessen Sitz/Wohnsitz belangen.

Rupperswil 09.02.2019